Informationen zur Novelle Verpackungsgesetz

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Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes vom 3.7.21 und der Aktualisierung von VerpackG2 die zum 1. Juli 2022 eine Registrierungspflicht für verpackte Ware vorsieht, fällt ein Teil unserer Produktpalette sowie die entsprechenden Verpackungsformen unter die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.

Gerne stellen wir Ihnen mit diesem Dokument weitere Informationen und Details zu den betroffenen Produktgruppen und deren Rückgabeoptionen zur Verfügung.

Leer gegen VollKaufflasche / „Tauschflasche“:

Kaufflaschen stellen wir hauptsächlich für Kleinbedarfe zur Verfügung. Der Kunde bezahlt bei Erstbezug für das enthaltene Gas als Produkt und zusätzlich einen Einmalbetrag für den Füllkörper (inklusive Entnahmeventil und Schutzkappe). Der Füllkörper geht somit in das Eigentum des Kunden über. Nach dem Aufbrauchen des Gases kann der entleerte Füllkörper bei ausgewählten Vertriebspartnern gegen Vollgut getauscht werden. Für die Erstbestellung ab Werk melden wir den Umkarton als Versandmaterial an, das beim Endverbraucher (Privatkunden) verbleibt und von diesem über die Papiertonne / den Papiercontainer entsorgt werden kann.

LeihflascheLeihflasche / „Pfandflasche“:

Bei der Leihflasche oder auch als Pfandflasche bekannt, verbleibt das Eigentum dauerhaft beim auf der Flasche aufgeführten Unternehmen. Der Kunde führt bei Bezug einen ausgewiesenen Pfandbetrag ab und bekommt diesen bei Rückgabe erstattet. Die Produktpalette beschränkt sich hier auf das Flüssiggas der Tyczka Energy GmbH.

Beispiel Zubehör: VentilZubehör:

Für den Versand von Druckminderern, Ventilen, GreenSoda-Kartuschen und weiterem Flaschenzubehör werden unsererseits Umverpackung gewählt, die FSC-zertifiziert werden. Wir sind bei der entsprechenden öffentlichen Stelle registriert und unser Verbrauch an Verpackungsmaterial wird dorthin gemeldet.

Bei den Umverpackungen zum GreenSoda-Kartuschen-Versand sind die Umverpackungen nach Versandmenge gestaffelt (2er, 6er, 18er) auf Mehrfachverwendung konzipiert und werden zum Tausch "leer gegen voll" auf dem Versandweg auch so eingesetzt. Der Kunde erhält mit jeder Neubestellung eine Lieferung im mehrfach verwendbaren Karton, der ein Siegel, nebst Etikett und Anleitung enthält, das für den Rückversand im gleichen Karton vorgesehen ist und genutzt wird.