geprüfte Qualität: TÜV + MHD

Betriebssicherheit, Beständigkeit der Materialien, maximaler Bedienungskomfort für die Anforderungen der Gasindustrie an unsere Produkte sind insbesondere aus sicherheitsspezifischen Gründen sehr hoch, oft noch höher als in den gesetzlichen Vorgaben bezeichnet. Die GPG ist nach DIN EN ISO 9001:2015 durch die SGS zertifiziert. Dieses garantiert eine laufende Überwachung der lückenlosen Dokumentation aller Arbeitsbereiche im Unternehmen.

Damit für Ihre Eigentumsflasche keine TÜV-Gebühr entsteht, tauschen Sie bitte die Flasche vor Ablauf des TÜV-Datums durch.

Jede bei uns neu/fabrikneu erworbene Gasflasche wird mit 10 Jahren TÜV ab Herstelldatum ausgeliefert. Die erstmalige TÜV-Abnahme erfolgt im Rahmen der Herstellung und ist im Schulterbereich der Flasche durch Einprägung gekennzeichnet. Von diesem Zeitpunkt an kann diese Flasche 10 Jahre lang verwendet werden (zum Beispiel 4/2019 = TÜV bis 4/2029). Die Stempelung von Gasflaschen erfolgt nach den Vorgaben der DIN EN ISO 13769.

Das Herstelldatum des Flaschenkörpers ist auf der Flasche eingeprägt.

Das Haltbarkeitsdatum des Inhalts ist auf dem Chargenetikett (eckiger, weißer Aufkleber) vermerkt. 

Achten Sie darauf, dass lebensmittelqualitative Gase immer mit einem Aufkleber zur Chargenrückverfolgbarkeit und dem Haltbarkeitsdatum des Inhalts gekennzeichnet werden. Bei Gasen in Lebensmittelqualität beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Haltbarkeit des Inhalts 3 Jahre. Nur der Inhalt von CO2-Flaschen mit der Kennzeichnung "E290" ist zur Verwendung in Lebensmitteln geeignet.

Medizinische Gase sind Arzneimittel und entsprechend dem Arzneimittelgesetz als solche 3 Jahre nach ihrer Abfüllung für medizinische Zwecke verwendbar. Das Haltbarkeitsdatum ist taggenau auf dem Chargenetikett (eckiger, weißer Aufkleber) vermerkt.